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Sie benötigen eine Genehmigung zur Ausübung des Verkehrs mit Taxen in der Stadt Neumünster oder sind bereits Inhaber einer Genehmigung und möchten ihre alte Genehmigung verlängern?
Voraussetzungen für die Erteilung einer Genehmigung:
- Gewährleistung der Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebes
- Erfüllung der Zuverlässigkeitsanforderungen
- Fachliche Eignung
Benötigte Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Nachweis über die finanzielle Leistungsfähigkeit (Anlage 1 zum Antragsformular)
- Fahrzeugliste (Anlage 2 zum Antragsformular)
- Fahrerliste (Anlage 3 zum Antragsformular)
- Fachkundenachweis im Original (nur bei Erstantrag)
- Bescheinigung des Finanzamtes über die steuerliche Zuverlässigkeit
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenversicherungen
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Minijobzentrale
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltung
- Nachweis Gewerbeanmeldung nach § 14 Gewerbeordnung (nur bei Erstantrag)
- Bei Gesellschaften zusätzlich Auszug aus dem Handelsregister
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Gewerbezentralregisterauszug
- Fahrzeugschein (für jedes Fahrzeug)
- Eichbescheinigung (für jedes Fahrzeug)
- BOKraft-Bescheinigung (für jedes Fahrzeug)
Im Fall der Verlängerung werden zusätzlich folgende Unterlagen benötigt:
- Hauptuntersuchungsberichte (TÜV/bei Neuwagen BOKraft) der letzten 3 Jahre für jedes Fahrzeug
- Kassenbuch/Jahresabschlüsse für die letzten beiden abgeschlossenen Geschäftsjahre
Hinweis: Die Fahrzeuge müssen vorher in der Zulassungstelle als Taxi zugelassen werden.
Gebühr
Die Gebühren betragen für das erste Kraftfahrzeug 500,00 € (Erstantrag, max. 2 Jahre gültig) und für jedes weitere Fahrzeug in demselben Verfahren 250,00 €.
Die Gebühren betragen für die Verlängerung einer bestehenden Genehmigung 200,00 € (max. 4 Jahre gültig) und für jedes weitere Fahrezug, dessen Genehmigung verlängert wird, 60,00 €.
Die Zusammensetzung dieser und weiterer Gebühren für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen können Sie dem Auszug aus der Gebührenübersicht entnehmen.
Antrag
Der ausgefüllte Antrag nebst Unterlagen ist auf dem Postweg oder per Einwurf in den Briefkasten der Führerscheinstelle, Plöner Straße 27, 24534 Neumünster, einzureichen.