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Ausländerangelegenheiten - Zusätzliche Informationen:



Wichtige Informationen



Hinweis für Ukrainische Kriegsflüchtlinge

Die Verlängerung des Aufenthalts nach § 24 AufenthG erfolgt grundsätzlich automatisch.

Eine entsprechende Bescheinigung wird Ihnen per Post zugesandt. Eine Terminanfrage ist nicht erforderlich.



Bitte nutzen Sie für folgende Anliegen ausschließlich die
Online-Antragsstellung:



Familiennachzug

Ausbildung / Studium

Erwerbstätigkeit

Niederlassungserlaubnis

Änderung von Auflagen



Bei den Online-Anträgen sind alle Nachweise hochzuladen. Nach Prüfung erhalten Sie einen Termin.



Ist Ihr Anliegen dort nicht enthalten, können Sie über diese Seite einen Termin buchen.


Sie können insgesamt maximal 6 Anliegen auswählen. Für einzelne Anliegen kann die Anzahl zusätzlich begrenzt sein.

Team 1 Humanitär (Bitte wählen Sie diesen Punkt, wenn Sie bereits einen Asylantrag gestellt haben oder einen positiven bestandskräftigen Bescheid vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erhalten haben/ §§ 22-26 AufenthG.)

Team 2 Familiennachzug/Ausbildung/Studium/Erwerbstätigkeit / §§ 16-21, §§ 28-36a, § 38a AufenthG(Bitte stellen Sie über den oben abgebildeten Link einen Online-Antrag. Nach abgeschlossener Bearbeitung erhalten Sie einen Termin.)

Team 3 Rückkehrmanagement (Bitte wählen Sie diesen Punkt, wenn Sie die Erteilung/Verlängerung einer Duldung wünschen oder eine Rückkehrberatung wahrnehmen möchten.)

Team 4 Abholung Dokumente/Adressänderung (Bitte wählen Sie diesen Punkt, wenn Sie Dokumente abholen möchten oder Ihre Adresse auf den Ausweisdokumenten ändern wollen.)