Sie können dieses Anliegen maximal 4 Mal auswählen.
• Aktueller Personalausweis oder Reisepass (sofern keine Erstbeantragung)
- Einbürgerungsurkunde (bei Erstbeantragung nach Einbürgerung)
• Biometrisches Passbild (nicht älter als ein Jahr)
• Die beantragende Person muss persönlich anwesend sein (auch Kinder!)
• Gebühr unter 24 Jahre: 37,50 Euro
• Gebühr über 24 Jahre: 70,00 Euro
Zusätzliche Gebühren:
• Expresspass: 32,00 Euro (zuzüglich zur Passgebühr)
• 48-Seiten Pass: 22,00 Euro (zuzüglich zur Passgebühr)
Bei Erstantrag oder minderjährigen (zusätzlich)
Unter 18 Jahre muss mindestens eine sorgeberechtigte Person anwesend sein.
• eine schriftliche Zustimmung und Ausweis/Pass der sorgeberechtigten Personen müssen vorliegen
• Geburtsurkunde im Original
• Falls ein alleiniges Sorgerecht vorliegt, ist ein Schreiben des ASD bzw. des Gerichts mitzubringen
Beantragung nach Verlust des Reisepasses ist (zusätzlich)
• Wenn kein ungültiger Reisepass oder Personalausweis vorhanden ist, muss ein Bürge über 18 Jahre mit gültigem Ausweis mitgebracht werden.