Sie können dieses Anliegen maximal 2 Mal auswählen.
HINWEIS
Es können ausschließlich Abschriften der Urkunden erstellt werden, die im aktuell geführten Personenstandsregister des Standesamtes Neumünster vorliegen.
BERICHTIGUNGEN können nicht über diese LEISTUNG erfolgen! Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin mit dem/der Standesbeamten/in.